Digitale Teilhabe mit barrierefreien Webseiten
Barrierefreiheit – den Begriff kennen Sie sicherlich aus Ihrem Alltag. An Ampeln ertönt ein Signal, sobald Fußgänger Grün haben, an Bahnsteigen ist der Boden teilweise besonders perforiert, um sehbehinderten Menschen den Weg zu weisen, auf dem Fernseher lassen sich Untertitel einschalten für Menschen mit Hörschwierigkeiten und Busse besitzen ausklappbare Rampen, um Menschen mit Rollator oder Rollstuhl das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
Es gibt aber noch immer sehr viele Lebensbereiche, in denen die Barrierefreiheit ausbaufähig ist. Ein Beispiel ist das Internet. Barrierefreie Webseiten sind noch immer die Seltenheit, dabei sind sie für Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen wichtig, um auch in der digitalen Welt teilzunehmen. Damit diese künftig nicht mehr digital ausgeschlossen werden, wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, das im Juni 2025 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, Barrierefreiheit verbindlich in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und für mehr Inklusion zu sorgen. Die Vorgaben sollen Menschen mit Behinderungen digitalen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Mit Produkten sind zum Beispiel Geldautomaten, Computer, Smartphones, Fernseher oder E-Reader gemeint. Dienstleistungen sind hingegen Online-Shops, digitale Kommunikation, Online-Banking oder Buchungssysteme. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt dabei Anforderungen an die Gestaltung, Bedien- sowie Nutzbarkeit. Das bedeutet konkret, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sind. An dieser Stelle kommt die Webseite ins Spiel. Denn sowohl Produkte als auch Dienstleistungen werden heutzutage vermehrt über eine Webseite vertrieben. Das gilt für nahezu jedes Unternehmen. Und auch Informationen werden digital über eine Suchmaschine eingeholt. Findet sich die Information, das Produkt oder die Dienstleistung auf einer Webseite, die nicht barrierefrei ist, kann der Nutzende nicht zufriedengestellt werden.
Wann gilt eine Webseite als barrierefrei?
Eine Webseite gilt dann als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass sie von möglichst vielen Menschen, unabhängig von körperlichen, geistigen oder anderen Einschränkungen, ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. In Deutschland orientieren sich barrierefreie Webseiten an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Anforderungen beziehen sich auf die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit sowie Robustheit. Die WCAG konkretisiert die einzelnen Prinzipien wie folgt:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Gemessen wird hier nach dem Zwei-Kanal-Prinzip. Damit gemeint ist, dass Informationen über zwei verschiedene Sinne wahrgenommen werden können. Barrierefreie Webseiten sollten daher zum Beispiel Bilder und Grafiken mit alternativen Texten versehen, Kontraste deutlich erkennbar machen, klare Schriftarten verwenden und die Möglichkeit geben, die Schriftart zu vergrößern.
Bedienbarkeit: Die Bedienbarkeit, das heißt Navigation sowie Interaktion müssen für alle Nutzenden einfach möglich sein. Das bedeutet, dass die Webseite beispielsweise vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Animationen, die blinken oder blitzen sind zu vermeiden, um Menschen mit Epilepsie nicht zu triggern. Ebenso sollte die Navigation konsistent und die Links eindeutig nachvollziehbar sein.
Verständlichkeit: Barrierefreie Webseiten müssen für das breite Publikum inhaltlich verständlich sein. Daher sollte eine einfache Sprache gewählt werden. Des Weiteren sollte barrierefreies Webdesign auch Fehlerhinweise sowie Hilfen bei Eingaben geben und insgesamt auf eine logische Struktur und klare Überschriften setzen.
Robustheit: Die Robustheit bezieht sich auf das barrierefreie Webdesign. Denn es sollte darauf geachtet werden, dass die Inhalte mit verschiedenen Technologien, wie Screenreader, kompatibel sind. Dazu zählt die standardisierte Verwendung von HTML-Attributen oder auch die Unterstützung für aktuelle und zukünftige Browser sowie Assistenztechnologien.
Vorteile von barrierefreiem Webdesign
Mit barrierefreiem Webdesign ermöglichen Sie einer großen Masse eine verbesserte Usability. Ist Ihre Webseite leicht zu bedienen, erreichen Sie eine größere Zielgruppe, weil die Inhalte zugänglicher sind. Das verbessert nicht nur die User Experience, sondern erhöht gleichzeitig die Reichweite. Denn indem Sie mit Ihrer barrierefreien Webseite eine digitale Teilhabe für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen sicherstellen, erhöht sich automatisch auch Ihre Zielgruppe. Eine barrierefreie Webseite wirkt sich zudem positiv auf das Suchmaschinenranking aus. Bei Suchmaschinen wie Google punkten Sie mit Ihrer Webseite und steigen dadurch im Ranking.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer barrierefreien Webseite, stehen wir Ihnen als Agentur mit unserer Expertise zur Seite. Wir beraten Sie hinsichtlich einer barrierefreien Webseite und setzen die Anforderungen kompetent um.